- Verhaltensauffälligkeit
- ver|hạl|tens|auf|fäl|lig <Adj.> (Med., Psychol.):in seinem Verhalten vom Normalen, Üblichen in auffälliger Weise abweichend:-e Jugendliche, Kinder.Dazu:Ver|hạl|tens|auf|fäl|lig|keit, die; -, -en.
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Verhaltens|auffälligkeit,in Schule, Erziehungs- und Familienberatungsstellen u. a. Einrichtungen verwendeter Begriff für erziehungsschwieriges Verhalten von Kindern und Jugendlichen, das sich äußern kann in Aggressivität oder Rückzugsverhalten, Unruhe, Sprach-, Konzentrations- und Lernbeeinträchtigung, Ess- und Schlafstörungen, Ängsten (z. B. Schulangst), Einnässen, Streunen, Drogenkonsum, Eigentumsdelikten u. a. Formen. Sozial- und Schulpädagogik, Verhaltenspsychologie und Psychotherapie versuchen über eine Analyse der Situation des Kindes in Familie und Bezugsfeld zu einem Verständnis der Verhaltensauffälligkeit zu gelangen und geeignete Hilfestellungen zu geben: Einschulung in eine Sonderschule für Erziehungshilfe, Familientherapie, Aufnahme in ein Kinderdorf oder Erziehungsheim, Methoden der Verhaltensmodifikation oder Psychotherapie.* * *
Ver|hạl|tens|auf|fäl|lig|keit, die (Psych., Med.): das Verhaltensauffälligsein: Meist erholen sie sich bis zum fünften Lebensjahr von den Schäden, etwa sieben Prozent haben jedoch dauerhafte neurologische Störungen wie Lähmungen, Intelligenzmängel und -en (Welt 31. 8. 90, 25).
Universal-Lexikon. 2012.